Mit der neuen Verordnung und unserem Wechsel in die Halle ergibt sich eine neue Situation für uns.
Unser Regelwerk
Folgende Eckpunkte lassen sich ableiten:
- Wir dürfen in der Halle kicken, weil wir eine offizielle Sportstätte benutzen.
- Um in der Halle kicken zu dürfen müssen wir die 2G-Regel einhalten:
- ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte Impfung,
- ein Genesungsnachweis, oder ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologische bestätigt wurde,
- ein Absonderungsbescheid der für eine nachweisliche infizierte Person ausgestellt wurde.
- Ausnahmen:
- Übergangsfrist bis 6.12.2021: Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test (max. 72h alt) möglich.
- Wenn aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann. In solchen Fällen ist ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen.
- Die Halle kontrolliert die Immunitätsnachweise vor Ort, des Weiteren muss sich jeder in der Anwesenheitsliste des Hallenbetreibers für das Contact Tracing eintragen.