Inhaltsverzeichnis

Statuten des Vereins Fussballclub TORPEDO RITTER GRAZ

§ 1: Vereinsname, Vereinsfarben, Vereinssitz und Tätigkeitsbereich

§ 2: Zweck

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt den Spielbetrieb und dessen Organisation eines Hobbyfussballklubs sicherzustellen. Der Verein und die von ihm befugten Vertreter sollen hierbei die Rolle als Ansprechpartner bzw. Bewerber bei Hobbyfussballturnieren, Sportplatz- und Hallenvermietern und Sponsoren übernehmen und die entsprechend notwendigen Abmachungen und finanziellen Angelegenheiten regeln.

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

§ 4: Arten der Mitgliedschaft

§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft

§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft

§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 8: Vereinsorgane

Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand (§§ 11 bis 13), die Rechnungsprüfer (§ 14) und das Schiedsgericht (§ 15).

§ 9: Generalversammlung

§ 10: Aufgaben der Generalversammlung

Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:

§ 11: Vorstand

§ 12: Aufgaben des Vorstands

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

§ 13: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder

§ 14: RechnungsprüferInnen

§ 15: Schiedsgericht

§ 16: Freiwillige Auflösung des Vereins